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Sinn und Zweck einer Betriebshaftpflichtversicherung
Eine Betriebshaftpflichtversicherung hat die Aufgabe, die Haftpflichtrisiken von den Industriellen Unternehmen, Gewerbetreibenden, Handwerkern und Freiberuflern abzudecken. In der Regel besteht auch eine gesetzliche Pflicht bezüglich der Deckungsvorsorge. Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet dem Versicherungsnehmer einen Versicherungsschutz, dieser beinhaltet eine Freistellung bezüglich Ansprüchen auf Schadensersatz. Der Versicherungsnehmer muss somit nichts bezahlen, es übernimmt alles der Versicherer. Bei dem Versicherungsschutz mit integriert ist nicht nur der Unternehmer, sondern auch der Geschäftsführer und alle weiteren Mitarbeiter.
Versicherungsnehmer
Im Allgemeinen kann man sagen, alle Betriebsangehörigen, die für den Betrieb arbeiten. Eine Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet auch Vermögensschäden. Bei Vermögensschäden werden keinerlei Personen verletzt oder gar getötet. Des Weiteren wird nichts beschädigt oder vernichtet. Bei Manchen Berufssparten, ist diese Versicherungsart eine Voraussetzung, um eine gewerbliche Zulassung zu bekommen. Das Betrifft vor allem Mediziner und Veterinäre die freiberuflich arbeiten und auch Bauingenieure und Architekten. Ein Vermögensschaden wird überwiegend bei Notaren, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Steuerberatern diagnostiziert. Gerade bei Unternehmen, die Erzeugnisse produzieren wird manchmal aus einem direkten Schaden ein Vermögensschaden. Dann reicht oftmals eine normale Betriebliche Haftpflichtversicherung nicht aus und es wird eine Produkthaftpflichtversicherung benötigt. In einem Unternehmen können oftmals Schäden auftauchen und solch ein Schaden kann durchaus das Unternehmen und auch die persönliche Existenz gefährden.
Video: Betriebshaftpflichtversicherung die Kosten
Abdeckung
Wenn man jemandem einen Schaden zufügt, muss man auch dafür haften. Deshalb kann man sich als Unternehmer mit der Betrieblichen Haftpflichtversicherung schützen und diese existenzbedrohenden Forderungen übernimmt dann die Versicherung. Bei der Betriebshaftpflichtversicherung muss man sich über die optimale Deckungssumme Gedanken machen. Bei Sach- und Personenschaden reicht meistens eine 3 Millionendeckung vollkommen aus. Manche Betriebe benötigen aber eine Deckungssumme von 5 oder gar 10 Millionen Euro. Eine Beratung wird alle Unklarheiten aus dem Weg räumen. Bei vielen Betriebshaftpflichtversicherungen sind auch Auslandschäden, Umweltschäden etc. mitversichert.
Eine Studie hat ergeben, dass eine Betriebshaftpflicht zu den Wichtigsten Versicherungen gehört. Die Krankenversicherung ist so eine wichtige Versicherung. Wenn ein Geschädigter Ansprüche geltend machen will, prüft die Versicherung des Unternehmens ob die Ansprüche genügend sind und ob dem Versicherungsnehmer eine Schuld zuzuweisen ist. Eine Betriebshaftpflicht bezahlt den Schaden nur, wenn der Schadensverursacher haften muss nach § 280 BGB. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist auf jeden Fall notwendig, da schon alleine die Kosten die ein Rechtsstreit mit sich bringen würde, ein Unternehmen in Existenznot führen könnte. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat auch die Aufhabe, unberechtigte Forderungen abzuwehren und berechtigte Schadensansprüche zu begleichen.