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In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist geregelt, dass Unternehmer die Arbeitsstätten so gestalten und betreiben müssen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gewährleistet ist. Dazu zählt, dass Brandschutzanforderungen eingehalten werden.
Im Artikel erfahren Sie alle wichtigen Informationen rund um den Brandschutz im Betrieb. Diese Themen werden näher beleuchtet:
- Brandschutzverantwortung
- Schutzziele
- Baulicher Brandschutz
- Technischer Brandschutz
- Betrieblicher Brandschutz
- Organisatorischer Brandschutz
- Einsatz von Fremdfirmen
- Verhalten im Brandfall
- Aufgaben nach dem Brand
- Checkliste
Wer ist für den Brandschutz verantwortlich?
Wenn es um den Brandschutz im Betrieb geht, ist der Unternehmer in erster Linie dafür verantwortlich, die Räumlichkeiten und Arbeitsstätten nach den geltenden Vorschriften auszurichten, sodass keine Gefahr für den Menschen besteht. Das Unternehmen kann die Schutzpflicht auch an Führungskräfte übertragen, wenn dies explizit und schriftlich festgehalten wird.
Arbeitnehmer hingegen müssen gemäß der Brandschutzunterweisung handeln und tragen somit auch zur Unternehmenssicherheit bei. Hinzu kommt, dass beschäftigte Fremdfirmen den Brandschutz ebenfalls nicht gefährden dürfen. In diesem Fall ist der Unternehmer nach wie vor für die Einhaltung verantwortlich, sollte nichts anderes geregelt werden.
Viele Unternehmen setzen zudem auf Brandschutzbeauftragte, welche für die betriebliche Brandsicherung zuständig sind. Ein Brandschutzbeauftragter kann unter anderem eine Sicherheitsfachkraft oder ein Werksfeuerwehrmitarbeiter sein, wenn entsprechende Vorkenntnisse vorliegen. Wichtig ist, dass eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß vfdb-Richtlinie 12/09-01 erfolgt.
Was soll im Brandfall geschützt werden?
Brandschutzmaßnahmen haben unterschiedliche Schutzziele. Dazu zählen zum Beispiel die folgenden Punkte:
- Die Entstehung und Ausbreitung von Feuer, Bränden und Rauch soll hiermit verhindert oder zumindest in Grenzen gehalten werden.
- Bei der Brandentstehung sollen Maßnahmen greifen, sodass das Feuer direkt erkannt und bekämpft werden kann.
- Mögliche Gefahren, welche sich durch den Brand und die damit verbundenen Umstände, für den Menschen und die Umwelt sowie Sachwerte ergeben, sollen gestoppt und verhindert werden.
- Die Brandschutzmaßnahmen sollen für einen reibungslosen Arbeitsablauf sorgen bzw. einen möglichen Ausfall reduzieren.
Welche Maßnahmen getroffen werden, sollte gemeinsam mit den Brandschutzbeauftragten im Vorfeld besprochen und entsprechend des Arbeitsschutzgesetztes und der Brandschutzordnung umgesetzt werden. Bewährt haben sich hier Brandschutzkonzepte, welche sowohl die Arbeitssicherheit als auch die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Mitarbeiter des Brandschutzmanagements führen auch eine Präsentation und Unterweisung der Brandschutzvorschriften durch, um die maximale Sicherheit zu gewährleisten.
Im Video „Abwehrender Brandschutz – Brandschutz – Unterweisung inaktiv“ erfahren Sie, welche Maßnahmen im Vorfeld getroffen werden, um verheerende Folgen durch den Brand auszuschließen.
Abwehrender Brandschutz – Brandschutz – Unterweisung interaktiv
Brände können überall entstehen. Brandschutz geht also jeden etwas an!
Wichtige Informationen zum baulichen Brandschutz
Damit sich der Brand bzw. das Feuer nicht ausbreiten kann und rechtzeitig eingedämmt wird, ist es wichtig, bereits beim Bau der betrieblichen Gebäude darauf zu achten, dass auf Materialien gesetzt wird, die nicht brennen.
Beim baulichen Brandschutz sollte deshalb auf die folgenden Punkte geachtet werden:
- Räume sollten unter sicherheitstechnischen Aspekten baulich so getrennt bzw. angeordnet werden, dass sich das Feuer nicht weiter ausbreiten kann.
- Die verwendeten Materialien der Trennungsmaßnahmen sollten über eine hohe Feuerwiderstandsfähigkeit besitzen.
- Bei den eingesetzten Baustoffen sollte das Brandverhalten genauesten bekannt sein, damit entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
Baulicher Brandschutz kommt im Unternehmen zum Beispiel in Form von Brandschutztüren vor. Diese trennen bestimmte Bereiche im Betrieb voneinander ab, sodass sich das Feuer nicht über die anderen Räumlichkeiten erstrecken kann und somit eingedämmt wird. Einen ähnlichen Zweck verfolgen auch Brandschutzverglasungen an den eingebauten Türen und Fenstern.
Was beim technischen Brandschutz zu beachten ist
Zum technischen Brandschutz gehören viele Brandschutzanlagen, welche im Ernstfall für die betriebliche Sicherheit sorgen. Diese ergänzen den baulichen Brandschutz und können sowohl manuell als auch automatisch betrieben werden. Wichtig ist in jedem Fall die regelmäßige Wartung der technischen Anlagen. Nach den Vorschriften geplante und errichtete Anlagen können sich positiv bei der Versicherung bemerkbar machen.
Neben Brandmeldern und Brandmeldeanlagen zählen hierzu auch Feuerlöscher und Rauchmelder sowie verschiedene Löschanlagen. Hinzu kommen Rettungsleitern und Löschdecken sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Im Brandfall sorgen diese technischen Schutzmaßnahmen für mehr Sicherheit und tragen zur Brandbekämpfung bei.
Wissenswertes zum betrieblichen Brandschutz
Mit dem betrieblichen Brandschutz sollen Risiken minimiert oder von Anfang an verhindert werden, die sich durch die Technik und die vorherrschenden Betriebsabläufe ergeben könnten.
Dazu zählen vor allem:
- Jegliche Brand- und Explosionsgefahren im Betrieb
- Blitz- und Überspannungsschutz
- Hinweise zum Personenschutz
- Präventive Maßnahmen
- Schutz gegen Brandstiftung
Zum betrieblichen Brandschutz gehört deshalb auch die Anbringung von Rettungszeichen, welche zum Beispiel die Notausgänge und die Rettungswege bzw. Fluchtwege kennzeichnen. Hinzu kommen Rettungspläne, Brandschutzschilder und Brandschutzaushänge sowie weitere Rettungsschilder auf dem Weg zum Notausgang und im gesamten Gebäude.
Die Regelung des organisatorischen Brandschutzes
Der organisatorische Brandschutz kümmert sich um die Erkennung von Brandgefahren und Brandgefährdungen, wie etwa durch Gefahrstoffe im Unternehmen.
Diese Bereiche zählen zum Aufgabengebiet des organisatorischen Brandschutzes:
- Brandschutzmanagement
- Brandschutzbeauftragter
- Brandschutzordnung
- Plan im Alarmierungsfall
- Feuerwehrplan
- Offenes Feuer und Rauchen
- Feuergefährliche Arbeiten
- Ausbildung und Unterweisung
- Brandschutzkontrolle
- Neu- und Umbau sowie Änderungen
- Abschalten von Brandschutzanlagen
- Betriebs-, Dienstleistungs- oder Werkfeuerwehr
Es geht beim organisatorischen Brandschutz um alle Maßnahmen, die im Vorfeld, während und nach dem Brand getroffen werden müssen. Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer planen diese Vorgehensweisen, bevor die mögliche Gefahr eintrifft, und zwar unter Berücksichtigung der aktuellsten Vorschriften. Sie veranlassen Brandschutzübungen, um die Flucht im Ernstfall zu proben und aus den Erkenntnissen zu lernen. Etwaige Anpassungen, welche sich durch die Proben oder Veränderungen im Betrieb ergeben, werden in die Neuplanung einbezogen und von den Brandschutzbeauftragten umgesetzt.
Im Wesentlichen kennzeichnet sich das Brandschutzmanagement deshalb durch die folgenden Aufgaben:
- Definieren von Schutzzielen
- Bestandsaufnahme
- Analysieren der Brandrisiken
- Planung der Maßnahmen
- Beauftragung der Ausführung
- Überwachung der Umsetzung
- Auswertung der Ergebnisse
- Überprüfung der Ziele
Was ist beim Einsatz von Fremdfirmen zu beachten?
Fremdfirmen, die vom Betrieb hinzugezogen werden, stellen auch immer eine potentielle Brandgefahr dar, weil sie zum Beispiel feuergefährliche Arbeiten verrichten. In diesem Fall ist es deshalb sinnvoll, zusätzlich zu den ohnehin geltenden Sicherheitsvorschriften auch die Anwendung von Sicherheitsanweisungen zu prüfen und gegebenenfalls einzusetzen. Dies kann das Risiko durch eine Fremdfirma minieren.
Vor der Arbeit durch die Fremdfirma ist es außerdem wichtig, dass die Mitarbeiter über die Gefahren und besonderen Abläufe des Unternehmens informiert werden, um zum Beispiel eine Explosion oder einen Brand zu vermeiden. Es ist wichtig, diese Regelungen schriftlich festzuhalten und von den Fremdfirmen unterzeichnen zu lassen.
Neben allgemeinen Hinweisen, wie etwa zur Arbeitszeit, und speziellen Hinweisen, wie der Auflistung wichtiger Kontaktpersonen, sollte die schriftliche Sicherheitsanweisung auch mit einem Hinweis zum Alkoholverbot und dem Hinweis zur Sauberkeit und Ordnung versehen sein, was letztlich der betrieblichen Arbeitsstätte zugutekommt.
Wie verhält man sich im Brandfall richtig?
Trotz der sorgfältig geplanten Brandschutzmaßnahmen nach aktuellster Richtlinien und Verordnungen kann es im Betrieb jederzeit zum Brandfall kommen. Dies lässt sich auch durch die Schutzmaßnahmen nicht verhindern, das Risiko kann jedoch in Grenzen gehalten werden, weshalb der generelle Verzicht von Brandschutzmaßnahmen niemals zu empfehlen ist. Solche Vorkehrungen können im Ernstfall Menschenleben retten, da die Brandgefahr erkannt wird, zum Beispiel durch einen Rauchmelder.
Schlägt eine Anlage Gefahr und kennzeichnet damit ein Feuer im Betrieb, kommt es auf das richtige Verhalten im Umgang mit der gefährlichen Situation an. Das Verhalten im Brandfall spielt eine wesentliche Rolle, wenn es um die Ausführung der Rettungs- und Sicherheitsmaßnahmen geht.
Zu den wohl wichtigsten Verhaltensregeln zählen die folgenden Punkte:
- Im Brandfall sollten Sie Ruhe bewahren und Panik vermeiden.
- Melden Sie jeden Brand – und sollte er noch so klein sein – der Feuerwehr. Machen Sie Angaben zum Brand und den involvierten Personen.
- Leisten Sie Hilfe, wenn es möglich ist und Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen.
- Folgen Sie den Beschilderungen, um den Fluchtweg zu nutzen. Sollten die Räumlichkeiten stark verraucht sein, ist es wichtig, dass Sie sich nah am Boden fortbewegen.
- Nutzen Sie im Brandfall keinen Aufzug, sondern folgen Sie den Anweisungen zum Notausgang.
- Schließen Sie Türen und Fenster, damit sich das Feuer nicht weiter ausbreiten kann.
- Versuchen Sie mithilfe von – idealerweise mehreren – Feuerlöschern, den Brand zu bekämpfen, wenn Sie sich dabei keiner zusätzlichen Gefahr aussetzen müssen.
- Halten Sie alle Einfahrten und Zugänge frei, damit die Feuerwehr ihre Rettungs- und Schutzmaßnahmen antreten kann.
- Sperren Sie den Gefahrenbereich ab, damit keine weiteren Personen in den Brand involviert werden können.
- Arbeiten Sie beim Eintreffen der Feuerwehr mit dem Einsatzleiter zusammen und geben Sie Hilfestellungen. Wichtig ist, dass Sie den Feuerwehrplan bereithalten.
Wie der Ablauf im Brandfall vonstattengeht, zeigt Ihnen das Video „AUVA, Brandschutz im Betrieb“. Anhand dieser Anweisungen können Sie dafür sorgen, dass Sie sich im Ernstfall richtig verhalten und können der Feuerwehr bei der Rettung zudem behilflich sein.
AUVA, Brandschutz im Betrieb
Was ist nach dem Brandfall zu tun?
Wichtig ist, dass jeder Brand im Betrieb gemeldet wird, selbst wenn er noch so klein ist und unerheblich erscheint. Ansprechpartner ist in erster Linie der Brandschutzbeauftragte bzw. die Betriebsleitung. Etwaige Schäden müssen außerdem der Versicherung gemeldet werden.
Es gibt einige Maßnahmen, die man direkt nach dem Brand treffen kann. Dazu zählt vor allem:
- Sichern Sie die Brandstätte und treffen Sie Maßnahmen, damit der Brand nicht erneut entstehen kann.
- Verhindern Sie, dass unbefugte Personen Zutritt zur Brandstätte haben. Dies ist aufgrund der Spurensicherung und auch zum Schutz vor Diebstahl essentiell.
- Alle Anlagen, welche mit dem Brandschutz zusammenhängen, sollten so schnell wie möglich wieder in Betrieb genommen werden.
- Unternehmen Sie alles Notwendige, um den Schaden durch den Einsatz des Löschwassers gering zu halten, indem Sie die Betriebsräume zum Beispiel lüften.
- Beschädigte Dächer und andere Öffnungen müssen rechtzeitig abgedeckt werden, damit der Schaden gering gehalten wird.
- Nehmen Sie jegliche elektrische Anlage erst wieder in Betrieb, wenn gewährleistet ist, dass diese vollkommene Sicherheit bietet.
Checkliste zum Brandschutz im Betrieb (PDF)
Die Bestimmungen aus diesem Artikel beziehen sich auf den Leitfaden für den Brandschutz im Betrieb von der Institution VdS (Vertrauen durch Sicherheit). Dieser zeigt Ihnen, welche Maßnahmen Sie für den Brandschutz in Ihrem Unternehmen im Vorfeld ausführen müssen und gibt wichtige Hilfestellungen während und nach dem Brandfall.
Eine ergänzende Muster-Checkliste des VdS zeigt zudem, was Sie beachten müssen, wenn es um die Sicherheitsvorkehrungen in Ihrem Betrieb geht. Durch die Beantwortung einfacher Fragen können Sie prüfen, wie sicher die Arbeitsstätte im Falle eines Brandes ist. Genutzt werden kann die Checkliste sowohl von Anfängern als auch von Profis in der Thematik des Brandschutzes.
Die Checkliste bietet allerdings nur Anregungen und ist nicht als vollständig zu verstehen, da es immer wieder betriebsspezifische Eigenschaften gibt, welche nicht erfasst werden können. Diese sollten Sie eigens auf Ihr Unternehmen zugeschnitten prüfen und entsprechend ergänzen, damit Sie im Brandfall auf der sicheren Seite sind.